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Wir bieten folgende Ausbildungsklassen an !

Klasse A1       

Krafträder (Leichtkrafträder) bis 125 ccm, max. 11 kw Nennleistung und max. 80 km/h für 16- bis 17-jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahren 
Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse: nein

Klasse A/beg.    

Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kw (34PS) und einem Leistungsbezogenen Leergewicht von 0,16 kw/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: nein

Klasse A        

Krafträder (unbeschränkt) auch mit Beiwagen, über 50 ccm oder mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 18 Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre)
Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt),
(bei Direkteinstieg: nein)

Klasse B         

Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.

Klasse BE       

Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, diese Fahrzeug-Kombination fällt unter Klasse B)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: nein
(bei BE Klasse B)

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