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Wir bieten folgende Ausbildungsklassen an !
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Klasse A1
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Krafträder (Leichtkrafträder) bis 125 ccm, max. 11 kw Nennleistung und max. 80 km/h für 16- bis 17-jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahren Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein
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Klasse A/beg.
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Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kw (34PS) und einem Leistungsbezogenen Leergewicht von 0,16 kw/kg Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein
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Klasse A
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Krafträder (unbeschränkt) auch mit Beiwagen, über 50 ccm oder mehr als 45 km/h. Mindestalter: 18 Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre) Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt), (bei Direkteinstieg: nein)
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Klasse B
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Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.
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Klasse BE
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Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, diese Fahrzeug-Kombination fällt unter Klasse B) Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: nein (bei BE Klasse B)
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